Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst hauptsächliche Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie für deren Mütter, Väter oder Pflegefamilien.
Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Hilfe in ambulanter Form sowie in stationären und teilstationären Einrichtungen ergeht aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Insbesondere bei der Vollzeitpflege und bei der Heimerziehung wird der Lebensunterhalt für den im SGB VIII genannten Personenkreis sichergestellt.
In allen Hilfefällen arbeitet die Wirtschaftliche Jugendhilfe gemeinsam mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst.
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Die Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und die damit verbundenen therapeutischen Leistungen. Der individuelle Bedarf einer Familie, eines Kindes oder eines Jugendlichen auf Hilfe zur Erziehung wird in einem Hilfeplangespräch erörtert. Die Hilfeplanung wird regelmäßig überprüft und überarbeitet, um Veränderungen festzustellen und den Unterstützungsbedarf anzupassen. Möglich ist diese Hilfe auch für junge Volljährige, d.h. für junge Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren.
Formen von Hilfen zur Erziehung
- Erziehungsberatung
- Soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistandschaft
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Heilpädagogische Tagesstätte
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- Betreutes Wohnen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung