Kommunalwahl 2025

Am 14.09.2025 findet in der Stadt Emmerich am Rhein die Kommunalwahl 2025 statt. Dabei werden die Vertreter/-innen des Kreistages, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister sowie die Vertreter/-innen des Rates der Stadt Emmerich am Rhein gewählt. Alles Infos zur Wahl finden Sie hier.

Gewählt werden an diesem Tag in der Stadt Emmerich am Rhein:

  • die Vertreter/-innen des Kreistages des Kreises Kleve
  • die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein
  • die Vertreter/-innen des Rates der Stadt Emmerich am Rhein

Zusätzlich findet gleichzeitig die Wahl des Integrationsrates der Stadt Emmerich am Rhein statt.

Durch die vorgezogene Landratswahl in 2022 findet die nächste Landratswahl zusammen mit der Kommunalwahl 2030 statt.

Für die Wahl des Rates ist das Stadtgebiet Emmerich am Rhein in 18 Kommunalwahlbezirke eingeteilt worden. Der Wähler hat für die Wahl eine Stimme zur Verfügung, die für einen Kandidaten im jeweiligen Wahlbezirk abgegeben werden kann. Diese Stimme kann nur auf einem amtlichen Stimmzettel abgegeben werden. Die Abgabe geschieht geheim. Sie zählt gleichzeitig stadtweit für die Partei des gewählten Kandidaten. Insgesamt sind 36 Ratssitze zu besetzen. 18 Sitze werden durch die Kandidaten besetzt, die in den jeweiligen Wahlbezirken ein Direktmandat erwerben. Neben den 18 Direktmandaten stellen die Parteien sogenannte Reservelisten auf. Anhand des prozentualen Ergebnisses jeder Partei werden die noch ausstehenden 18 Sitze in der Reihenfolge der Nominierungen in den Reservelisten vergeben.

Erhält eine Partei durch die Direktmandate in den Wahlbezirken mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenanzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien und Wählergruppen eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Anzahl von Mandaten erreichen. Es wird also ein Verhältnisausgleich herbeigeführt. 

Bei der Wahl des Kreistages wird die Vertretung des Kreises Kleve gewählt, die nach den gleichen Grundsätzen stattfindet. Das Kreiswahlgebiet ist in 27 Wahlbezirke eingeteilt, wovon auf die Stadt Emmerich am Rhein die Kreiswahlbezirke 6, 7 und 8 entfallen.

Für die gleichzeitig stattfindende Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Emmerich am Rhein gilt das Folgende: Gewählt ist der Kandidat, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält von mehreren Bewerberinnen und Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen und Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl am 14. September 2025 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist:

  1. wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
  2. Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
  3. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  4. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

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