Fraktionen

Der Stadtrat der Stadt Emmerich am Rhein besteht aktuell aus 46 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen CDU, SPD, BGE, Bündnis 90 / Die Grünen, Freie Wähler Emmerich, AfD, FDP und Linke.

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Stadt. Der Stadtrat besteht aktuell aus folgenden Fraktionen:

FraktionSitze
CDU17
SPD10
BGE2
Bündnis 90 / Die Grünen4
Freie Wähler Emmerich4
AfD6
FDP2
Die Linke1

Kontaktdaten der Fraktionen

Geschäftsstelle der CDU
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1993
E-Mail info@cdu-emmerich.de

Geschäftsstelle der SPD
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1996
E-Mail spd@stadt-emmerich.de

Geschäftsstelle der BGE
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1991
E-Mail fraktion@bgemmerich.de

Geschäftsstelle der Bündnis 90 / Die GRÜNEN
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 9 42 22
Telefon 0 28 22 / 75-1992
Fax 0 28 22 / 94 22 23
E-Mail gruene@stadt-emmerich.de

Geschäftsstelle der Freien Wähler Emmerich
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 151 / 477 595 94
E-Mail info@freiewaehler-emmerich.de

Geschäftsstelle der AfD
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0177 / 958 081 1
E-Mail c.kukulies@afd-emmerich.de

Allgemeine Informationen zu den Ratsfraktionen

Ratsmitglieder können sich ab einer Stärke von zwei Personen zu einer Fraktion zusammenschließen. In der Regel sind dies die Mitglieder einer Partei oder Wählergemeinschaft.

Die Fraktionsmitglieder unterstützen sich in ihrer Meinungsbildung und nutzen untereinander das Wissen und die Erfahrung ihrer Fraktionskollegen. Insofern spielen Fraktionen eine wichtige Rolle bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung. An den Fraktionsstatus sind verschiedene Rechte geknüpft. Die Fraktionen erhalten für ihre Tätigkeit entsprechend ihrer Mitgliederzahl von der Stadt eine finanzielle Ausstattung.

Die Ratsfraktionen werden in ihrer kommunalpolitischen Arbeit unterstützt von Sachkundigen Bürgen. Als Sachkundige Bürger werden die Personen benannt, die das passive Wahlrecht für den Rat besitzen und bei denen auch sonst keine Gründe vorliegen, die eine Zugehörigkeit zum Rat ausschließen würden. Sie müssen Kenntnisse über die Sachverhalte und Zusammenhänge für die jeweiligen Ausschüsse besitzen, um damit die sachliche Arbeit im Ausschuss zu verbessern.

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