Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich. Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wohngeld-Proberechner
Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. 

Antragsmöglichkeiten 

Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an die Info-Theke des Fachbereichs Arbeit und Soziales | jobcenter im Kreis Kleve:

Info-Theke Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1700
Email info.soziales@stadt-emmerich.de

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