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Förderung von Arbeitsgelegenheiten inkl. Mehraufwandsentschädigung


Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind ein nachrangiger Baustein bei der Eingliederung von Arbeitslosengeld II-Empfängern. Ziel dieser Maßnahmen ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern.

Der Kreis Kleve fördert die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten durch die Übernahme der Maßnahmekosten des Maßnahmeanbieters. Zudem erhält der Arbeitslosengeld II-Empfänger einen Ausgleich für die entstehenden Mehraufwendungen (z.B. Fahrtkosten).

Förderfähige Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden.Das Verfahren zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten wurde mit dem örtlichen Beirat SGB II des Kreises Kleve abgestimmt. Als Hilfestellung für Maßnahmeanbieter wurde ein AGH-Ideenpool entwickelt. Dieser kann eine hilfreiche Unterstützung bei der Beantragung einer konkreten AGH-Maßnahme sein.

Arbeitsuchende, die Interesse an der Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit haben, wenden sich bitte an ihren persönlichen Ansprechpartner im örtlichen Jobcenter.Maßnahmeanbieter, die an der Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit interessiert sind, können den nebenstehenden Förderantrag herunterladen und ausgefüllt an das Jobcenter Kreis Kleve übersenden. Die Anbieter-Richtlinie AGH erläutert den Verfahrensablauf.

Alle regionalen Anbieter von AGH-Maßnahmen im Kreis Kleve sind aufgerufen, die Teilhabe von Arbeitslosengeld II-Empfängern durch die Einrichtung sinnstiftender Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen.

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Info-Theke Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1700
Email info.soziales@stadt-emmerich.de

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