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Eingliederungszuschusses


Wer Leistungen nach dem SGS II bezieht, wird nicht nur bei der Sicherung des Lebensunterhalts unterstützt, sondern vorrangig darin gefördert, eigenverantwortlich seine Hilfebedürftigkeit zu verringern beziehungsweise zu überwinden. Das Jobcenter gewährt Leistungen nach dem SGB II und ist für die Arbeitsvermittlung zuständig. Damit erwerbsfähige Leistungsberechtigte Unterstützung erfahren und gezielt in Arbeit integriert werden, gibt es zahlreiche Leistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Träger.

Diese verschiedenen Leistungen lassen sich online über Antragsassistenten beantragen. Dieser Assistent hier soll bei der Klärung helfen, welche Leistung konkret für Sie in Frage kommt. Im nächsten Schritt werden wir Angaben zu Ihrer Organisation erfragen. Anschließend bieten wir Ihnen Links zu einzelnen Online-Anträgen, die für Sie passen könnten. Sollten Sie andere Fragen haben oder ein Beratungsangebot nutzen wollen, bleiben Sie einfach bis zum Schluss in diesem Online-Antrag und reichen Sie ihn am Ende elektronisch ein.

Kontakt

Info-Theke Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1700
Email info.soziales@stadt-emmerich.de

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Rechtliche Grundlagen

§ 88 SGB III

zugeordnetes Thema

  • Finanzielle Existenzsicherung / Unterstützung bei finanziellen Problemen

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