Inhalt

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen


Allgemeine Beschreibung

Das Förderinstrument nach § 16e SGB II gehört neben § 16i SGB II zum 2019 eingeführten Teilhabechancengesetz. Durch Lohnkostenzuschüsse sollen arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching soll das Beschäftigungsverhältnis stabilisieren und möglichen Abbrüchen frühzeitig entgegenwirken. Mittel- und langfristig soll eine Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und eine ungeförderte Beschäftigung am Arbeitsmarkt erreicht werden.

Ziele/Zielgruppe

Die Zielgruppe sind langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Alle Arten von Arbeitgebern können eine Förderung erhalten, Voraussetzung ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Lohnkostenzuschuss

Der Lohnkostenzuschuss wird über einen Zeitraum von zwei Jahren gezahlt, im ersten Jahr beträgt er 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Entgeltes. Zuzüglich des pauschalisierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, abzüglich des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung (die Beschäftigungen sind von der Versicherungspflicht der Arbeitslosenversicherung befreit). Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate.

Kontakt

Info-Theke Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1700
Email info.soziales@stadt-emmerich.de

Öffnungszeiten

aktuelle Öffnungszeiten

Rechtliche Grundlagen

§ 16e SGB II

zugeordnetes Thema

  • Finanzielle Existenzsicherung / Unterstützung bei finanziellen Problemen

Formulare