Inhalt

Archiviert: Mit dem DeutschlandTicket zur Schule


Jugendliche sitzen im Bus mit Handy und Buch.

Die Stadt Emmerich am Rhein führt bereits zum neuen Schuljahr 2023/2024 für die Schülerinnen und Schüler an den Schulen im Stadtgebiet das DeutschlandTicket ein. Darauf verständigte sich jetzt die Stadtverwaltung mit Vertretern des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und des Transportunternehmens NIAG. „Aufgrund des hohen Zeitdrucks bei der Umstellung auf das Deutschlandticket im Schülerverkehr waren zunächst noch einige finanzielle Verpflichtungen unklar, die diese Umstellung mit sich bringt. Diese Fragen konnten wir in einem gemeinsamen Gespräch ausräumen“, gab der zuständige Beigeordnete Markus Dahms bekannt. Die Stadt konnte in den Verhandlungen erreichen, dass durch die Umstellung keine Mehrkosten für den städtischen Haushalt entstehen.

Bereits zum Schuljahresbeginn erhalten somit alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler statt des bisherigen Schoko-Tickets das neue DeutschlandTicket. Der Eigenanteil für die Eltern von maximal 14 Euro pro Monat für das Ticket (Höhe richtet sich nach der Kinderzahl) bleibt unverändert. Mehrkosten entstehen für Eltern und Kinder somit nicht. Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten zur Schule haben, können das Ticket ebenfalls zu einem Sonderpreis erhalten. Für sie kostet das DeutschlandTicket dann 29 Euro. Es kann über das Kundenportal der NIAG (www.niag-online.de) beantragt werden. Dies wird unter anderem durch eine finanzielle Unterstützung durch das Land NRW ermöglicht.

"Kinder und Jugendliche an klimafreundlichen ÖPNV heranführen."

Für Bürgermeister Peter Hinze ist die Umstellung auf das neue, bundesweite Ticket ein wichtiger Schritt: „Das Deutschlandticket kann für den Schulweg, Klassenfahrten, aber auch in der Freizeit und im Urlaub eingesetzt werden. Dies fördert die soziale Teilhabe und führt die Schüler an den klimafreundlichen ÖPNV heran.“ Er weist allerdings auch darauf hin, dass es sich bei der Einführung des DeutschlandTickets erstmal um eine Sonderlösung für das kommende Schuljahr handelt. Wie es im Schülerverkehr ab dem Schuljahr 2024/2025 weitergeht, wird derzeit erarbeitet.

Wer hat Anspruch auf das Ticket?

Ob Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten haben, ist in der Schülerfahrverordnung geregelt. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, wenn ihr einfacher Schulweg – also der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule –mehr als 2 Kilometer (an der Grundschule), mehr als 3,5 Kilometer (in der Sekundarstufe I) oder mehr als 5 Kilometer (in der Sekundarstufe II) beträgt. Im abgelaufenen Schuljahr 2022/2023 waren in Emmerich am Rhein 445 Schülerinnen und Schüler anspruchsberechtigt für das SchokoTicket. Weitere 63 Kinder und Jugendliche erwarben als Selbstzahler ein Schoko-Ticket.