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Europawahl 2024


Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl Sonntag, den 09. Juni 2024, bestimmt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie/er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a) EuWG sind alle, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, sowie das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben

und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlschein

Ab dem 04. Mai 2024 werden durch die Stadt Emmerich am Rhein insgesamt rund 20.000 Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl versandt. Wahlberechtigte, die bis zum 10. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben werden gebeten, sich im Wahlbüro der Stadt Emmerich am Rhein unter der Telefondurchwahl 75-1160 bzw. 75-1161 zu melden.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis Kleve durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

  • ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
  • ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbrief-umschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.
Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können von zu Hause oder unterwegs via Online-Antragsformular (am Ende der Seite unter "Downloads") oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Natürlich können die Unterlagen auch weiterhin mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktem Vordruck oder auch mündlich (nicht telefonisch!), schriftlich oder per Email beantragt werden.

Ab Montag, 06.05.2024, bietet das Wahlbüro (Rheinmuseum, -Erdgeschoss-) zu folgenden Zeiten zusätzlich den Service, die Briefwahl direkt vor Ort zu tätigen:
montags- bis freitagsvormittags                    10:00 – 12:30 Uhr
montags- bis mittwochsnachmittags             14:00 -  16:30 Uhr
donnerstagnachmittags                                14:00 -  18:00 Uhr

Am Freitag, 07. Juni 2024 besteht die Möglichkeit zur Briefdirektwahl im Wahlbüro bis 18:00 Uhr.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Für Unionsbürger/innen: Aufnahme ins Wähleverzeichnis beantragen

Unionsbürger/innen werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Es muss ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden. (§ 17a Abs. 1 EuWO) Dieser Antrag muss spätestens am 21. Mai 2024 im Rathaus der Stadt Emmerich am Rhein eingehen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Den entsprechenden Vordruck finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads". Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Unionsbürger/innen die seit der Wahl des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 1999 einen solchen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, sind von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen und müssen keinen erneuten Antrag stellen. (§ 17b Abs. 1 Satz 1 EuWO) Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn ein/e Unionsbürger/innen in der Zwischenzeit ins Ausland verzogen und nun erneut zugezogen ist, in diesem Fall muss ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Unionsbürger/innen, die bereits einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben und nun in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ihr Wahlrecht ausüben wollen, müssen bei der Gemeindebehörde einen Antrag auf Austragung aus dem Wählerverzeichnis stellen. (§ 17b Abs. EuWO) Den entsprechenden Vordruck finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads".

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Voraussetzung hierfür ist gemäß § 6 Abs. 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BWG, dass sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder, dass sie aus anderen Gründen eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Den entsprechenden Vordruck finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads".

 

Mehr Informationen zur Europawahl gibt es unter anderem auf der Interetseite der Bundeswahlleiterin (am Ende der Seite unter Links).

Kontakt

Magnus Niemann
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-11 38
Magnus.Niemann@stadt-emmerich.de

Martina Lebbing
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-11 01
Fax:0 28 22 / 75-11 99
Martina.Lebbing@stadt-emmerich.de

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