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Einschulung und Schulpflicht


Für die Anmeldungen zur ersten Klasse und für die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen werden Termine öffentlich bekannt gegeben. Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Emmerich am Rhein werden dazu auch von der Schulverwaltung angeschrieben. Zu den Anmeldeterminen bringen Sie bitte das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde und gegebenenfalls auch die letzten Zeugnisse mit.

Sollten Sie nach Emmerich am Rhein zugezogen sein, müssen Sie Ihr schulpflichtiges Kind umgehend an einer der hiesigen Schulen anmelden. Am besten vereinbaren Sie direkt mit dem Sekretariat der jeweiligen Schule einen Gesprächstermn für die Anmeldung.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt mit Erreichen des sechsten Lebensjahres die Schulfplicht. Die Erziehungsberechtigten sind daher dazu angehalten, die Kinder an einer deutschen Schule anzumelden. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den Niederlanden möchten einige Erziehungsberechtigte ihr Kind in den Niederlanden beschulen lassen. Die deutsche Schulpflicht wird damit erfüllt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von der deutschen Schulpflicht befreien zu lassen. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, nehmen Sie bitte mit der Schulverwaltung Kontakt auf.

benötigte Unterlagen

  • Familienstammbuch

Kontakt

Linda Koenzen
Rathaus Neubau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-14 52
Linda.Koenzen@stadt-emmerich.de

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