Inhalt
Lebenspartnerschaftsurkunde und -registerauszug
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde ist eine Urkunde über die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung). Sie konnte nach der Verpartnerung zusammen mit dem Lebenspartnerschaftsregisterauszug ausgehändigt werden. In einem Lebenspartnerschaftsregisterauszug sind alle Daten zu den Lebenspartnern (Namensführung, Geburtsdaten mit Registernummer, etc.) aufgeführt. Hier können Sie Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde/Lebenspartnerschaftsregisterauszug direkt online bestellen.
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung). Dies war damals (außer der Adoption des Partners/der Partnerin) in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben.
Nach dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist seit dem 1. Oktober 2017 die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich. Bestehende Lebenspartnerschaften können auf Antrag ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Sowohl die Lebenspartnerschaftsurkunde als auch einen Lebenspartnerschaftsregisterauszug können Sie auf Wunsch immer wieder bei dem Standesamt erhalten, an dem Sie verpartnert wurden.
Bitte beachten Sie: Bestellungen von Urkunden über die Internetseite privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Emmerich am Rhein.
Kosten:
10 Euro pro Urkunde
Kontakt |
---|
Standesamt der Stadt Emmerich am Rhein Öffnungszeiten |