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Kinderreisepass
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für ein Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann der Kinderreisepass im Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein beantragt werden. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig und wird in der Regel weltweit anerkannt. Über Länder, die keine Kinderpässe anerkennen, informieren wir Sie gerne.
Der Kinderreisepass kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab dann benötigen Kinder, je nach Reiseziel, einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses muss durch „Personenberechtigte“ (in der Regel die Eltern) gestellt werden. Besteht ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile persönlich erscheinen und ihr Einverständnis abgeben.
Schriftliche Erklärungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn ein Elternteil im Ausland oder in einer anderen Stadt lebt. Dann muss die Unterschrift jedoch beglaubigt, oder eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigefügt sein.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht benötigt. Steht die elterliche Sorge allein der Mutter oder dem Vater zu, so hat er/sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist.
Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses sollt das Kind, für das das Dokument ausgestellt werden soll, immer ins Bürgerbüro mitkommen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde des Kindes
- biometrisches Passbild (für Kinder unter 10 Jahren gelten weniger strenge Bestimmungen)
- evtl. vorhandene Ausweise des Kindes
Bearbeitungszeitraum
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Kinderreisepass im Bürgerbüro sofort im Bürgerbüro ausgestellt und ausgehändigt.
Kosten
13,00 €
Kontakt
Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de