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Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung Gewerbe
Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wer ist anzeigepflichtig?
Anzeigepflichtig ist bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften, OHG,KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (GmbH, AG) hat der gesetzliche Vertreter die Anzeige vorzunehmen (zum Beispiel. Geschäftsführer einer GmbH).
Die Gewerbeanzeige ist mit Beginn der Tätigkeit zu erstatten.
Erforderliche Unterlagen
Am Ende der Seite finden Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung. Darüber hinaus müssen weitere Unterlagen vorliegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien.
- bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
- Bei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen einen Registerauszug.
- Bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht aller Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung liegen soll.
Die Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht für jeden Einzelfall abschließend. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab telefonisch mit den Mitarbeitern der Gewerbemeldestelle telefonisch in Verbindung zu setzen.
Gewerbe online anmelden
Inzwischen ist es auch möglich, die Anmeldung Ihres Gewerbes online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vorzunehmen. Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in NRW und wird sukzessive weiter ausgebaut. Es bietet also auch über die Gewerbeanmeldung hinaus viele weitere Dienstleistungen in digitaler Form an.
Öffnungszeiten des Gewerbeamtes
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gewerbeamtes sind Montags- bis Mittwochs- sowie Freitagsvormittags von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und Donnerstagsnachmittags von 14:00 - 16:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 02822/75-1611 zu erreichen. Bürgerinnen und Bürger können ihr Anliegen auch gerne per E-Mail schildern. Die E-Mail Adressse dafür lautet: ordnung@stadt-emmerich.de. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden sich anschließend zeitnah zurück.
Persönliche Gespräche im Rathaus sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese können vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gewerbeamtes vereinbart werden.