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Beurkundung


Im Jugendamt ist die Aufnahme von verschiedenen öffentlichen Urkunden nach dem Beurkundungsgesetz möglich.

Das Jugendamt beurkundet u.a. für Sie:

  • Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft
  • Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern
  • Erklärung zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern
  • Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für minderjährige Kinder sowie für volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Voraussetzungen
  • Bei einer Beurkundung mit ausländischen Beteiligten ist ggf. ein Dolmetscher erforderlich.
  • Zur Beurkundung ist grundsätzlich ihr persönliches Erscheinen notwendig. Bei Urkunden zu Vaterschaft und gemeinsamem Sorgerecht wird das Erscheinen beider Elternteile empfohlen, da erst mit beiderseitiger Zustimmung die Erklärungen wirksam werden.
  • Bei Unterhaltsurkunden ist es wichtig, dass der Elternteil genau weiß, ab wann und wie viel Unterhalt er zahlen will. Ein Schreiben z.B. des Rechtsanwaltes oder des Unterhalt fordernden Jugendamtes ist dabei hilfreich.

Auch wenn sie nicht in Emmerich wohnen, führt das Jugendamt die o.g. Beurkundungen durch.

 

Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

 

Um ausreichend Zeit zur persönlichen Beratung zur Verfügung zu haben, wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

zugeordnetes Thema

  • Kinder und Jugend

Kontakt

Agnes Raaijman
Rathaus Neubau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-14 31
Agnes.Raaijman@stadt-emmerich.de