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Ausnahme Ferienreiseverbot


Um den Urlaubsverkehr zu entlasten, gilt jedes Jahr ab dem 1. Juli ein erweitertes Fahrverbot für Lkw auf wichtigen Transitstrecken. Auch im Ausland gibt es entsprechende Regelungen. Betroffen sind hierzulande Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern an allen Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August, jeweils von 7 bis 20 Uhr. Das übliche Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 0 bis 22 Uhr) bleibt davon unberührt.

Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnabschnitte und einige Bundesstraßen und kennt auch Ausnahmen, etwa hinsichtlich der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln. Die Stadt Emmerich kann Ausnahmegenehmigungen vom Ferienreiseverbot erteilen. (Am Ende der Seite unter "Downloads" finden Sie einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, den Sie direkt auf Ihren Rechner laden können.)

Erforderliche Unterlagen
  1. Antrag mit Anlagen
  2. Fracht- und Begleitpapiere
  3. Falls mehr als 100 km Beförderungsstrecke: Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
  4. Kraftfahrzeug- Anhängerschein, für ausländische Fahrzeuge, in deren Zulassungspapieren das zulässige Gesamtgewicht und die Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich
  5. Für Dauergenehmigungen ist ein Nachweis der Dringlichkeit (z.B. durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer) erforderlich (siehe Antragsformular unter "Downloads")
Gebühren

30,- bis 125,-- Euro

Kontakt

Claudia Fidler
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-15 46
Claudia.Fidler@stadt-emmerich.de

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