Inhalt
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Lage
Aktuelle Infektionszahlen in Emmerich am Rhein
Entwicklung der Wocheninzidenz im Kreis Kleve
Ab 3. April: Reduzierung der Schutzmaßnahmen
Geltende Quarantäne- und Isolierungsregeln in NRW
Infektionszahlen
Hinweis: Der Kreis Kleve teilt seit Anfang Mai 2022 nur noch einmal pro Woche die aktuellen Infektionszahlen mit. Somit wird der Sachstand an dieser Stelle künftig auch nur noch wöchentlich aktualisiert. Da die Entwicklung der Wocheninzidenz aktuell keine Relevanz mehr für die Coronaschutzmaßnahmen hat und auf Grund der abnehmenden Testzahlen immer weniger aussagekräftig geworden ist, haben wir uns entschieden, die Übersicht "Entwicklung Wocheninzidenz" bis auf weiteres von dieser Seite zu nehmen.
(Stand: 04.05.2022)
Seit Freitag, 29. April 2022 sind in Emmerich am Rhein statistisch 29 Neuinfektionen erfasst worden. Damit sind seit Ausbruch der Corona-Pandemie im Stadtgebiet Emmerich am Rhein insgesamt 6.329 Infektionsfälle nachgewiesen worden. 37 Personen (Veränderung zu Fr., 29.4.: 0) aus Emmerich am Rhein sind an den Folgen der Infizierung verstorben.
Das Kreisgesundheitsamt meldet insgesamt 76.202 bestätigte Corona-Infektionen (+784), die sich auf alle Kreis-Kommunen verteilen. Davon gelten aktuell 67.067 Personen als genesen, 343 Personen sind verstorben (0). Aktuell befinden sich 42 Personen (-13) im Krankenhaus.
Sämtliche Pressemitteilungen des Kreises Kleve und weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auch auf der Internetseite des Kreisgesundheitsamtes.
Ab 3. April: Weitere Reduzierung von Schutzmaßnahmen
Das Gesundheitsministerium des Landes NRW hat die Corona-Schutzverordnung an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. (aktuelle Fassung am Ende der Seite unter "Downloads"). Damit werden seit Sonntag, 3. April 2022, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Bestehen bleiben Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr. Zum Schutz der Mitarbeitenden gilt auch in den öffentlichen Einrichtungen der Stadt Emmerich am Rhein (Rathaus, Bürgerbüro, Stadtbücherei, Stadtarchiv, etc.) weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Unternehmen, Gastronomen und Einzelhändler haben auf Grundlage des Hausrechtes die Möglichkeit, zusätzliche Hygienevorschriften für Gäste und Besucher zu erlassen. Das Gesundheitsministerium NRW hat außerdem die Hygieneempfehlungen für Privatpersonen, Unternehmen und Veranstaltungen aktualisiert (am Ende der Seite unter Downloads).
Geltende Quarantäne- und Isolierungsregeln
Wie man sich bei Infektion oder einem Kontakt mit einer infizierten Person verhalten soll, regeln die Quarantäne- und Isolierungsregeln aus der aktuellen Coronaschutz-Verordnung. Dabie gilt:
- Nach einem positiven PCR- oder Coronaschnelltest gilt automatisch eine Isolierungspflicht. Eine behördliche Anordnung ist dafür keine Voraussetzung mehr. So stellt der Kreis Kleve für positiv Getestete und Haushaltskontakte keine Bescheinigung mehr über die Dauer der Quarantäne aus. Zum Nachweis der Quarantäne reicht das positive PCR- oder Schnelltestergebnis gegenüber dem Arbeitgeber aus. Bei Haushaltskontakten ist zusätzlich der Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes erforderlich.
- Außerdem besteht die Verpflichtung für Infizierte, die Kontaktpersonen der letzten zwei Tage zu informieren (sofern bekannt). Wer mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann sich nach 7 Tagen freitesten (mit einem negativen Schnelltest oder einem PCR-Test). Das negative Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt werden.
- Für Haushaltsangehörige der Infizierten gilt ebenfalls automatisch eine 10-tägige Quarantäne. Davon sind allerdings Personen ausgenommen, die bereits "geboostert" sind oder deren zweite Impfung mindesten 14 Tage und höchsten 3 Monate zurückliegt oder die genesen sind (positiver Test liegt mindestens 28 Tage und höchsten drei Monate zurück) oder geimpfte Genesene (genesen und mindestens einmal geimpft).
- Haushaltsangehörige, die sich in Quarantäne begeben müssen, können sich nach 7 Tagen freitesten (mit einem negativen Schnelltest oder einem PCR-Test). Schüler*innen oder Kinder in Kindertageseinrichtungen können sich bereits nach 5 Tagen freitesten. Das negative Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt werden.
- Für alle weiteren Kontaktpersonen (z.B. nach einem privaten Treffen oder Gaststättenbesuch) gilt keine automatische Quarantäne. Es besteht aber die Verpflichtung zur Kontaktreduzierung und Tragen von Masken.
- Eine Erstimpfung mit dem Impfstoff des Unternehmens Janssen ("Johnson & Johnson") plus eine weitere Impfung mit einem Vektorimpfstoff (BionTech oder Moderna) wird nicht mehr als "geboostert" anerkannt, wenn die zweite Impfung schon mehr als 90 Tage her ist.
Alle Videobotschaften zur Corona-Krise (YouTube)
Weitere Inhalte
Verhaltenshinweise für die Bevölkerung
Verhaltenshinweise für die Bevölkerung
Alle Informationen zum Verhalten bei einer Corona-Infektion und zu den aktuell geltenden Quarantäne-Bestimmungen finden Sie auf dem Internetangebot des Gesundheitsamtes des Kreises Kleve.
Um die Verbreitung des Coronavirus wirkungsvoll zu verlangsamen, ist ein entsprechendes Verhalten aller Emmericherinnen und Emmericher notwendig. Deshalb halten Sie sich weiterhin an folgende Maßnahmen und beachten die Hygienetipps:
- Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände!
- Fassen Sie mit ungewaschenen Händen nicht an Mund, Augen oder Nase.
- Halten Sie mindestens 1,5 - 2 Meter Abstand zu anderen Menschen!
- Tragen Sie Maske in den vorgeschriebenen Bereichen.
- Achten Sie darauf beim Husten und Niesen ein Taschentuch zu nutzen oder die Armbeuge vor Mund und Nase zu halten.
- Achten Sie auf ein sauberes Zuhause und lüften Sie regelmäßig!
Corona-Warn-App installieren
Die Bundesregierung hat die "Corona-Warn-App" veröffentlicht. Die App soll die Nachverfolgung von Kontaktketten erleichtern und so ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Coronavirus sein. Die Nutzung ist freiwillig. Sie kann ab sofort hier im Play Store von Google oder im App Store von Apple heruntergeladen und installiert werden.
Nähere Informationen zu den Vorschriften sind in der "Coronaschutzverordnung" des Landes NRW festgelegt, die am Ende der Seite unter "Downloads" heruntergeladen werden kann. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern und Strafen rechnen!
Wichtige Links und Rufnummern
Links
www.rki.de (Internauftritt des Robert Koch Instituts)
www.zusammengegencorona.de (Informationsangebot des Bundesgesundheitsministeriums)
www.land.nrw/corona (Informationen der Landesregierung)
www.mags.nrw/coronavirus (Informationen des Gesundheitsministerium NRW)
www.kreis-kleve.de/de/fachbereich5/corona-virus/ (Informationen des Kreisgesundheitsamtes)
https://www.infektionsschutz.de/ (Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Corona-Hotlines
Hotline des Kreisgesundheitsamtes Kleve: 02821 / 594 950
Service-Telefon des Landes NRW: 0211 / 9119 1001
Mo-Fr: 7:00 - 20:00 Uhr / Sa-So: 10:00 - 18:00 Uhr
Beratungstelefone bei Konflikten zu Hause
Fachbereich Jugend, Schule, Sport (Jugendamt): 02822 / 75 1400
Beratungsstelle der Caritas: 02821 / 720 9300
Frauenberatungsstelle Impuls: 02823 / 419171
Beratungstelefon des AWO-Kreisverbandes Kleve: 02821 / 8993955
„Nummer gegen Kummer“: 116 111
Elterntelefon: 0800 / 1110550
Pflegetelefon: 030 / 2017 9131
Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 0800 / 4040 020
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 / 116 016
Hilfentelefon für Alleinerziehende: 0201 / 82774799