Inhalt

Rundfunkbeitragsbefreiung


Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Rundfunkbeitrag erhoben. Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Blindenhilfe oder BAföG erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Auch Menschen mit Behinderung (mit RF-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis), können eine Ermäßigung des Beitrags beantragen.

Eine Befreiung oder Ermäßigung können online beim Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beantragt werden. Entsprechende Anträge erhalten Sie aber auch im Bürgerbüro.

Für alle weiteren Fragen (z.B. Rechnungen, An-, Um-, Abmeldungen) zum Rundfunkbeitrag wenden Sie sich direkt an den Beitragsservice.

Kontakt

Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de

Öffnungszeiten

aktuelle Öffnungszeiten

benötigte Unterlagen

  • Bitte entnehmen Sie diese Information der Beschreibung.