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Führerschein


Für das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr ist eine Fahrerlaubnis in Form eines Führerscheins erforderlich. Je nachdem wie alt Sie sind und welches Fahrzeug Sie bewegen wollen gibt es unterschiedliche Arten von Führerscheinen. Anträge für alle Arten von Führerscheinen müssen beim Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein gestellt werden.

Die entsprechenden Antragsvordrucke und weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Kosten erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve oder im Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen vor Beantragung des Führerscheins eine Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro.

Da je nach Art des zu beantragenden Führerscheines unterschiedliche Unterlagen eingereicht und Gebühren anfallen, empfiehlt sich die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.

Pflichtumtausch Führerschein

Alle EU-Staaten haben sich darauf verständigt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen. Wenn Ihr Führerschein also vor diesem Datum ausgestellt wurde, haben Sie die Pflicht, diesen umzutauschen. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf Ihrem Führerschein. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, nicht das Erteilungsdatum der Klassen einer Fahrerlaubnis.

Als erstes läuft die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ab: Führerscheininhaber dieser Altersgruppe müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Bis 2033 folgen dann sukzessive alle weiteren Jahrgänge. Welche Frist für Sie gilt, können Sie dem Informationsflyer des Kreises Kleve (am Ende der Seite unter Downloads) oder dem Internetangebot der Kreisverwaltung entnehmen.

Antragstellung

Um die Antragstellung zu vereinfachen, hat der Kreis Kleve ein Onlineformular bereitgestellt. So können Sie Antrag für den Führerschein-Pflichtumtausch am Bildschirm ausfüllen, die Gebühr direkt elektronisch (per PayPal, Kreditkarte oder giropay) bezahlen, danach den Antrag ausdrucken, Foto aufkleben, unterschreiben und postalisch übersenden. Ein Besuch beim Kreis Kleve oder im Bürgerbüro ist dann nicht mehr erforderlich. >>> Hier gelangen Sie direkt zum Onlineantrag >>>.

Wer mit Online-Antrag nicht zurecht kommt, kann den Antrag auch über das Bürgerbüro stellen. Dann muss allerdings vorab ein Termin beim Bürgerbüro reserviert werden.

Kontakt

Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de

Öffnungszeiten

aktuelle Öffnungszeiten

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