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Wer hat Vorfahrt am Neumarkt?


An dieser Zuwegung gilt Rechts-Vor-Links am Neumarkt

Nach der öffentlichen Berichterstattung zur Vorfahrtsregelung am Neumarkt sind bei der Stadt Emmerich am Rhein mehrere Hinweise und Nachfragen aus der Bevölkerung eingegangen. Unter anderem äußerten die Bürgerinnen und Bürger ihre Verwunderung über die Rechts-vor-Links-Regelungen.

Die Stadt hat daraufhin die rechtlichen Gegebenheiten und jüngsten Rechtsprechungen intensiv geprüft. Im Ergebnis ist die Tiefgaragenzufahrt als untergeordnete Verkehrsfläche zu werten. Fahrzeuge, die auf dem Neuen Steinweg fahren, haben also Vorfahrt gegenüber den Verkehrsteilnehmern, die aus der Tiefgarage kommen. „Das hatten wir zunächst anders kommuniziert. Wir bitten die entstandene Verwirrung zu entschuldigen“, äußerte sich Tim Terhorst, Pressesprecher der Stadt. Zudem wird alsbald auf die Asphaltdecke eine Markierung aufgebracht, die die Anlieferzone und die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage besser erkenntlich machen.

Rechts vor Links

Hingegen handelt es sich bei der Einmündung zu den oberirdischen Parkplätzen am Neumarkt um die reguläre, gewidmete Straße „Neumarkt“. Dies wird in Kürze auch durch ein Straßenschild deutlich gemacht. Somit gilt hier laut Straßenverkehrs-Ordnung an beiden Zufahrten Rechts vor Links. Fahrzeugführer, die auf dem Neuen Steinweg in Richtung Paaltjessteege unterwegs sind, müssen also zweimal Vorfahrt gewähren.

Die Stadtverwaltung wird die Situation weiterhin beobachten und rechnet damit, dass sich die Regeln bald einspielen. Im Bedarfsfall können dort weitere Maßnahmen wie eine Einbahnstraße oder ein Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung angeordnet werden.