Inhalt
Bebauungsplanverfahren N 1/1 - Gewerbegebiet Grenzübergang `s-Heerenberg (Nord)
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens N1/1 Teil 2 (Nord) - Gewerbegebiet Grenzübergang 's-Heerenberg, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zu diesem Zweck können die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist vom
19. September 2024 bis einschließlich 21. Februar 2024
bei der Stadt Emmerich am Rhein, Rathaus, Geistmarkt 1 im 2. OG Altbau beim Fachbereich 5 -Stadtentwicklung während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
- Montag bis Freitag 8.30 bis 12:15 Uhr
- Montag bis Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
- Donnerstag 14.00 bis 18:00 Uhr
Die ausliegenden Planungsunterlagen können darüber hinaus während der Auslegungsfrist auch hier am Ende der Seite unter "Downloads" eingesehen werden.