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Jugendgerichtshilfe


Was ist Jugendgerichtshilfe?
Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.

Wann wird die Jugendgerichtshilfe tätig? und 20 Jahren)
Die Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher (zwischen 14 und 17 Jahren) oder ein Heranwachsender (zwischen 18 und 20 Jahren) eine Straftat begangen hat.

Die Jugendgerichtshilfe wird von Dipl.-SozialarbeiterInnen geleistet und

  • ist erste Anlaufstelle „wenn's passiert ist“.
  • ermittelt nicht die Straftat – das erfolgt durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • berät und klärt in der „Drucksituation“.
  • zeigt mögliche Wege auf.
  • erarbeitet gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen.
  • verurteilt nicht.

 Wie arbeitet die Jugendgerichtshilfe?

  • Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung.
  • Die Jugendgerichtshilfe ist jedoch weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen des Staatsanwaltes.
  • Sie hat die Aufgabe, das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen zu informieren.
  • Die Maßnahmen des Jugendgerichtes sollen vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken. Die Jugendgerichtshilfe kann dem Gericht entsprechende erzieherische Maßnahmen vorschlagen.
  • Auch das so genannte Diversionsverfahren - ein Strafverfahren, was einen reinen erzieherischen Charakter hat und nicht vor dem Jugendgericht verhandelt wird - wird von der Jugendgerichtshilfe durchgeführt. Hier können dann erzieherische Maßnahmen seitens der Jugendgerichtshilfe verhängt werden, wie beispielsweise bei einem Ladendiebstahl die Teilnahme an einem Präventionskurs Ladendiebstahl.

Was geschieht vor Gericht?
Die Jugendgerichtshilfe, die an der Verhandlung teilnimmt, äußert sich in ihrem mündlichen Bericht über die Persönlichkeit des jungen Menschen, seine Umwelt und insbesondere über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit bzw. soziale Reife und macht einen Vorschlag der zu ergreifenden erzieherischen Maßnahme.

Was macht die Jugendgerichtshilfe nach der Gerichtsverhandlung?
Wird ein Jugendlicher oder Heranwachsender beispielsweise die Ableistung gemeinnütziger Arbeit auferlegt, so vermittelt die Jugendgerichtshilfe eine geeignete Einsatzstelle und überwacht die Ableistung. Die Jugendgerichtshilfe ist auch nach der Hauptverhandlung für alle Probleme ansprechbar, die durch die strafbare Handlung eines jungen Menschen entstanden sind.

Voraussetzungen
  • Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis einschl. 20 Jahre, die straffällig in Erscheinung getreten sind.
  • Ein persönliches Erscheinen zum Gespräch ist erforderlich, bei Jugendlichen unter 18 Jahre mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Bearbeitungszeitraum

Unmittelbar nach Eingang der Anklageschrift oder der gerichtlichen Terminladung erfolgt eine persönliche Einladung in die Dienststelle.

Kosten

Die Arbeit der Jugendgerichtshilfe ist eine kostenlose Dienstleistung der Stadt Emmerich am Rhein.

Preis / Kosten

  • Für die Beratung entstehen keine Kosten.

zugeordnetes Thema

  • Kinder und Jugend

Kontakt

Frank Bömler
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-14 16
Frank.Boemler@stadt-emmerich.de