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Gestaltungssatzung: Emmerich und für den Ortsteil Elten


Für bestimmte Bereiche in der Innenstadt sowie im Ortskern von Elten existieren insbesondere zu Fragen der äußeren Gestaltung von Gebäuden Gestaltungssatzungen. Dabei ist vor allem von Gewerbetreibenden und Einzelhändlern zu beachten, dass innerhalb dieser Satzungsbereiche die Anbringung sowie Veränderungen von Werbeanlagen der vorherigen Erteilung einer Baugenehmigung bedürfen.

Die Gestaltungssatzungen Innenstadt und Elten finden Sie unten unter „Dateien herunterladen“.

Auch bei bauordnungsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel der Ablösung von Stellplätzen nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, finden Sie unter „Ortsrecht – Bauwesen“ entsprechende Satzungen. zum Ortsrecht der Stadt Emmerich am Rhein

Darüber hinaus finden sich auch in Bebauungsplänen gestalterische Festsetzungen, die vom Bauherren zu beachten sind. Sofern Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, nehmen Sie bitte im Rahmen Ihres Vorhabens Kontakt mit den Mitarbeitern der unteren Bauaufsichtsbehörde auf. Sie informieren Sie umfassend über bestehende Anforderungen und Festsetzungen.

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Kontakt

Jürgen Beckmann
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 81
J.Beckmann@stadt-emmerich.de

Günter Borneck
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 82
Guenter.Borneck@stadt-emmerich.de

Denis Hillen
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 84
Denis.Hillen@stadt-emmerich.de

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