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Anliegerparkausweis


Anwohner und Gewerbetreibende von ausgewählten Straßen im Stadtkern haben die Möglichkeiten einen Anliegerparkausweis im Bürgerbüro zu beantragen. Diese Dokumente berechtigen zur Nutzung von bestimmten Parkflächen im Stadtkern.

Anliegerparkausweise werden in Emmerich am Rhein lediglich für folgende Straßen und Plätze ausgestellt:

  • Alter Markt
  • Fischerort
  • Parkplatz Geistmarkt
  • Parkplatz Hinter dem Engel
  • Hinter der alten Kirche
  • Parkplatz Neumarkt
  • Parkplatz Europa-Hauptschule
  • Wollenweberstraße
  • Am Brink
  • Nonnenplatz

Aktuelle Hinweise:

  • Auf Grund einer Baustelle im Bereich "Alter Markt" wird den Anwohnern zugestanden mit dem zugehörigen Parkausweis auch am "Neumarkt" zu parken.
  • Ab Donnerstag, den 22.11.2018 sind auf Grund von Bautätigkeiten sämtliche Parkplätze am Neumarkt gesperrt. Inhaber von Anliegerparkausweisen, auf denen Neumarkt oder Alter Markt als zulässige Parkflächen ausgewiesen sind, ist ab dann das Parken auf allen mit Parkschein oder Parkscheibe bewirtschafteten Flächen innerhalb der Wälle erlaubt. Davon ausgenommen sind die Parkflächen, für die die Parkhöchstdauer maximal 1 Stunde beträgt (z.B. Steinstraße, Franz-Wolters-Platz, Raiffeisen-Platz). Eine Übersicht mit möglichen Parkflächen finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads".
Voraussetzungen

Anlieger müssen in der Nähe der oben genannten Fläche wohnen (oder ein Gewerbe betreiben) und nicht über einen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen. Der  Anlieger darf nicht über einen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen. Pro Person, die über ein Auto verfügt,  wird nur ein Anliegerparkausweis ausgegeben.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein, falls der KFZ-Schein nicht auf den Antragsteller ausgestellt ist, muss dieser eine Bescheinigung des KFZ Besitzers vorlegen, dass das KFZ überwiegend vom Antragsteller genutzt wird.
Bearbeitungszeitraum

Die Ausstellung des Parkausweises erfolgt nach Vorlage der vollständigen Unterlagen innerhalb von zwei Wochen.

BITTE BEACHTEN! Die Ausgabe erfolgt nur von montags bis freitags im Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein. Eine Ausgabe der Anliegerparkausweise am Samstag ist nicht möglich.

Kosten
  • 110,00 € / jährlich für Privatpersonen
  • 154,00 € / jährlich für Gewerbetreibende

Kontakt

Niklas Leifeld
Bürgerbüro
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 23
Niklas.Leifeld@stadt-emmerich.de

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