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Kataster

Das Foto zeigt einen Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster
(c) Geobasisdaten: Land NRW, Bonn,
1729/2009

Die Stadt Emmerich am Rhein verfügt über einen Zugriff zu den aktuellen Daten des beim Kreis Kleve geführten Liegenschaftskatasters.

Das Liegenschaftskataster enthält eine Vielzahl von grundstücksbezogenen Informationen wie Lage, Nutzung, Größe und topografische Merkmale. Der Grundstücksnachweis des Liegenschaftskatasters gliedert sich in die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch. In der Liegenschaftskarte, ehemals Flurkarte genannt, sind flächendeckend alle Flurstücke und alle eingemessenen Gebäude nach ihrer Lage und mit ihren charakteristischen topografischen Merkmalen in einem bestimmten Maßstab dargestellt. Das Liegenschaftsbuch enthält die Angabe der Nutzung, der Lagebezeichnung sowie die Größe der Flurstücke. Darüber hinaus finden sich hier die Angaben über die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung in Übereinstimmung mit den Nachweisen der Finanzämter.

Auskünfte

Es besteht beim Fachbereich Stadtentwicklung die Möglichkeit, Auszüge aus der Liegenschaftskarte als Papierausdruck in den Formaten DIN A4 und DIN A3 sowie Ausdrucke aus dem Liegenschaftsbuch zu erhalten. Sie können hierzu persönlich vorstellig werden und die gewünschten Unterlagen sofort mitnehmen. Ein Antrag auf Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster kann mit Darlegung des jeweiligen berechtigten Interesses aber auch formlos schriftlich per Postweg, Fax oder E-Mail gestellt werden. In diesem Fall werden die beantragten Unterlagen übersandt.

Die Erstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte in Papierformaten größer DIN A3 oder in digitaler Form ist dem Katasteramt bei der Kreisverwaltung Kleve vorbehalten. Hier erhalten Sie auch weiter gehende Informationen aus dem Liegenschaftskataster wie beispielsweise die Angabe von Grenzlängen oder Entfernungsbescheinigungen.

Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster fallen nach der geltenden Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen folgende Gebühren an:

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte: DIN A4 und DIN A3 20,00 EUR
  • Auszüge aus der Amtlichen Basiskarte (früher Deutsche Grundkarte): DIN A4 und DIN A3 15,00 EUR
  • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch:
    Flurstücks- und Eigentümernachweis (ein Einzelflurstück) 10,00 EUR
    Bestandsnachweis (mehrere Flurstücke auf einem Grundbuch) 20,00 EUR

Für jede gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung der vorgenannten Unterlagen beträgt die Gebühr 1,00 EUR.

Weiterführende Informationen


Weitere Informationen

Kontakt

Klawczynski, Christoph
Telefon:
0 28 22 / 75-15 13
E-Mail:
Christoph.Klawczynski@stadt-emmerich.de