Abwasser - was Sie wissen und interessieren sollte
Begriffsdefinition:
Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und in die Kanalisation abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser).
Die Stadt betreibt die Beseitigung des Abwassers im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht als öffentliche Einrichtung. Nach den Bestimmungen im Wasserrecht (§ 18 a Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 51 ff Landeswassergesetz) ist Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird ein öffentliches Kanalnetz zum Transport des Abwassers zur Reinigung im Klärwerk unterhalten. Außerdem wird die öffentliche Abwasseranlage stetig erweitert.
Das Abwasser aus dem Stadtgebiet Emmerich sowie der Ortsteile Borghees, Elten, Hüthum und Klein-Netterden wird hauptsächlich über Freigefällekanäle und das Abwasser der Ortsteile Praest, Vrasselt und Dornick über ein Druckentwässerungssystem dem Klärwerk zur Reinigung zugeleitet. Die öffentliche Abwasseranlage bildet eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit.
Im Stadtgebiet Emmerich und im Ortsteil Elten wurden überwiegend Mischwasserkanäle (Einleitung von Schmutz- und Regenwasser) verlegt. In einigen Gewerbegebieten liegt ein sogenanntes Trennsystem (Einleitung von Schmutz- und Regenwasser in getrennten Leitungen). In den übrigen Ortsteilen wurde ein Kanalnetz nur zur Einleitung von Schmutzwasser gebaut (Schmutzwasserkanal). Dabei wurde in den Ortsteilen Vrasselt, Praest und Dornick ein Druckrohrleitungssystem verwendet. Darüber hinaus gibt es in erster Linie für die Entwässerung von Straßenflächen Regenwasserkanäle.
Mischwasserkanal
An einen Mischwasserkanal müssen angeschlossen werden:
Erlaubt:
- Schmutzwasser aus Haushaltungen wie z.B. Toiletten-Anlagen, Waschmaschinen, Duschen und Bäder, Spülen, Spülmaschinen und ähnliches
- Produktionsabwasser
- Oberflächenwasser von bebauten und befestigten Flächen
Nicht erlaubt:
- Hygieneartikel
- Drainagewasser
- gefährliche Stoffe ( siehe auch Anlage 1 zur Entwässerungssatzung )
- Öle und Benzin, etc.
Schmutzwasserkanal
An einen Schmutzwasserkanal müssen angeschlossen werden:
Erlaubt:
- Schmutzwasser aus Haushaltungen wie z.B. Toiletten-Anlagen, Waschmaschinen, Duschen und Bäder, Spülen, Spülmaschinen und ähnliches
- Produktionsabwasser
Nicht erlaubt:
- Oberflächenwasser von bebauten und befestigten Flächen
- Hygieneartikel
- Drainagewasser
- gefährliche Stoffe ( siehe auch Anlage 1 zur Entwässerungssatzung )
- Öle und Benzin, etc.
Regenwasserkanal
An einen Regenwasserkanal müssen angeschlossen werden:
Erlaubt
- Regenwasser von bebauten Flächen (Dächern) und befestigten Flächen (versiegelte Hofflächen, Einfahrten, Terrassen etc.)
Nicht erlaubt:
- Hygieneartikel
- Drainagewasser
- gefährliche Stoffe ( siehe auch Anlage 1 zur Entwässerungssatzung )
- Öle und Benzin, etc
- Schmutzwasser aus Haushaltungen wie z.B. Toiletten-Anlagen, Waschmaschinen, Duschen und Bäder, Spülen, Spülmaschinen und ähnliches
- Produktionsabwasser
Im Sinne des Umweltschutzes ist es sinnvoll, sofern kein Anschlusszwang an einen Kanal besteht, Regenwasser dem Grundwasser zuzuführen. Informieren Sie sich hierüber bei Ihrem Städtischen Abwasserbetrieb.
Bei Baumaßnahmen:
Vor der Errichtung von Baumaßnahmen ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein formlos ein Kanalschein zu beantragen. Dieser Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Lageplan mit Angaben der zu verlegenden Abwasserleitungen
- Erläuterung zur Schmutzwasserentsorgung
- Erläuterung zur Entsorgung des Niederschlagwassers von bebauten und befestigten Flächen
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis (für die untere Wasserbehörde des Kreises) falls eine genehmigungspflichtige Versickerung beabsichtigt ist
Die obigen Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung (1. Kanalschein, 2. Durchschrift für KBE, 3. für Baugenehmigungsverfahren ) einzureichen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein oder die der Technischen Werke Emmerich (TWE).