Ratsinformationssystem
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Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Die Gemeinden bilden gemäß § 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.
Der Rat bildet das Kernstück der gemeindlichen Selbstverwaltung. Ihm gehören in Emmerich am Rhein 36 Mitglieder aus vier Parteien und einer Wählergemeinschaft an. Diese Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Den Vorsitz führt der Bürgermeister, der gleichzeitig oberster Vertreter der Stadt und Chef der Verwaltung ist.
Der Rat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, sofern Gesetze keine andere Zuständigkeit festlegen. Der Rat kann außerdem durch die Hauptsatzung Zuständigkeiten an entscheidungsbefugte Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.
Stadt Emmerich